Aula-LAN-Party XVI
Teilnahmebedingungen
§ 1
Jeder Teilnehmer ist fuer sein Equipment (Rechner, Controller, Netzwerkkarten, Betriebssystem, Software, Datentraeger, Handys, sowie fuer sonstige Wertsachen aller Art) ausschliesslich selbst verantwortlich. Der Veranstalter uebernimmt keine wie immer geartete Haftung fuer Sach- oder Personenschaeden aller Art. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, dafuer Sorge zu tragen, dass von ihm bzw. von seiner Hard- und Software keine Viren- oder Sachschaeden verursacht werden sowie dass ein ausreichender und aktueller Schutz gegen Viren oder Sachschaeden besteht. Fuer allenfalls trotzdem entstehende Schaeden koennen sich Geschaedigte direkt an den Verursacher wenden. Auch besteht seitens der Veranstalter keine Haftung bei Diebstaehlen.
§ 2
Der Veranstalter ([BaL]-Clan - Kautzner E-Sports und Gaming Clan) versucht bei einer etwaigen technischen Stoerung (z.B.: Stromausfall) alles daranzusetzen, das Problem zu loesen. Eine Garantie ist jedoch ausgeschlossen. Insbesondere kann fuer Stoerungen der Veranstaltung durch hoehere Gewalt keine Haftung uebernommen werden.
§ 3
Im Falle von Ausfaellen (Netzwerkausfaellen, Stromausfall, hoehere Gewalt etc.) kann fuer diesen Zeitraum, in dem nicht gespielt werden kann, kein Geld erstattet werden. Sollte die Party abgesagt werden muessen, wird der Unkostenbeitrag selbstverstaendlich rueckerstattet.
§ 4
Es besteht generelles Verbot fuer Minderjaehrige, indizierte Programme auszufuehren, anzuwenden oder bei deren Ausfuehrung anwesend zu sein. Rechtsradikales oder pornographisches Bild- und Tonmaterial wird nicht geduldet. Bei Zuwiderhandlungen uebernimmt der Veranstalter keine Verantwortung und ist nicht haftbar, da keine 100%ige Kontrolle gewaehrleistet werden kann.
§ 5
Jeder Teilnehmer verpflichtet sich, die allgemeinen guten Sitten anzuerkennen und gegen diese nicht zu verstossen. Dies beinhaltet im Besonderen die Einhaltung aller gueltigen Gesetze und Verordnungen (besonders erwaehnt seien hier: Jugendschutzgesetz, Einhaltung der Copyright-Richtlinien, Betaeubungs- und Suchtmittelgesetz). Bei Nichteinhaltung droht dem Teilnehmer der sofortige Ausschluss von der Veranstaltung (siehe § 8).
§ 6
Fuer die Daten der Teilnehmer auf ihren Datentraegern uebernehmen die Teilnehmer selbst die Verantwortung! Es ist verboten, Software zu verwenden, wenn dabei gegen das geltende Copyright verstossen wird. Die Organisatoren uebernehmen keine Verantwortung fuer den Datenaustausch im Netzwerk, da das Organisationsteam nicht in der Lage ist alle Daten zu ueberpruefen.
§ 7
Der Veranstalter geht davon aus, dass jeder Teilnehmer sich vor der Teilnahme vergewissert hat, ob er physisch und psychisch dazu in der Lage ist, an der Veranstaltung teilzunehmen. Jede Haftung fuer physische oder psychische Beeintraechtigungen oder Schaeden wird seitens der Veranstalter ausdruecklich abgelehnt.
§ 8
Es steht dem Veranstalter ([BaL]-Clan - Kautzner E-Sports und Gaming Clan) frei, Personen, die gegen wesentliche Teilnahmebedingungen verstossen oder die sich trotz Verwarnung nicht den Teilnahmebedingungen entsprechend verhalten, von der Veranstaltung ohne Refundierung der Teilnahmegebuehr auszuschliessen. Ersatzansprueche bzw. Rueckforderungen der Unkostenbeitraege sind ausgeschlossen.
§ 9
Alkoholische Getraenke koennen unter Einhaltung der diesbezueglichen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des niederoesterreichischen Jugendgesetzes, konsumiert werden. Offensichtlich stark alkoholisierte Personen, die (trotz Vorwarnung) gegen die Teilnahmebedingungen verstossen oder den Ablauf der Veranstaltungen behindern, werden umgehend von der Veranstaltung ausgeschlossen (siehe auch §8).
Rauchen ist ausschliesslich in den dafuer gekennzeichneten Bereichen erlaubt.
Der Konsum anderer Rauschmittel und Drogen ist verboten!
§ 10
Das Mindestalter betraegt 18 Jahre (Stichtag 27. Oktober 2005). Ein gueltiger Lichtbildausweis ist jederzeit griffbereit zu haben. Teilnehmer, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, muessen eine von einem Erziehungsberechtigten unterschriebene Einverstaendniserklaerung vorweisen (siehe Vorlage) oder von einer volljaehrigen Aufsichtsperson begleitet werden.
§ 11
Der Betrieb von Audio-Anlagen, Aktiv-Boxen und aehnlichen Sound-Systemen ist nur nach Genehmigung des Veranstalters ([BaL]-Clan - Kautzner E-Sports und Gaming Clan) gestattet, daher wird ausdruecklich die Mitnahme von Kopfhoerern oder Headsets empfohlen.